Das Lernen im Lebenslauf ist entscheidend für die Bildungs- und Beschäftigungsbiografie des Einzelnen und gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unseres Landes. Um die Bereitschaft zur privaten Finanzierung von Weiterbildungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung die so genannte Bildungsprämie eingeführt. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000.- (oder 40.000.- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154,- € erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/
MEISTER-BAFÖG:
Ausgehend von Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie u.U. für bestimmte Fort- und Weiterbildungen Meister-BAFÖG.
Anträge und Informationen bekommen Sie im Marianum, bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt oder BAFÖG-Amt. Siehe auch: http://www.meister-bafoeg.info/
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes bietet einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung, beispielsweise zum Meister, zum Techniker oder zum Fachwirt. Die Förderung umfasst alle Berufsbereiche und ist unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung erfolgt - in Vollzeit oder in Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, medienunterstützt oder als Fernunterricht. Bei Vollzeitmaßnahmen kann neben dem Maßnahmebeitrag auch ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Wer eine Fortbildung besucht, erhält die Förderung für eine und nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung. Menschen, die bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, werden nun ebenfalls gefördert.Attraktiv für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist außerdem, dass bei Bestehen der Prüfung ein Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen gewährt wird, das sich aus den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ergab. Ausländische Fortbildungswillige mit einer dauerhaften Bleibeperspektive werden jetzt auch ohne vorherige Mindesterwerbsdauer nach dem AFBG gefördert. Zudem werden Fortbildungswillige mit Kindern besser unterstützt und von Existenzgründern geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze stärker honoriert.
Die Förderung nach dem Meister-BAföG wird bei den kommunalen Ämtern für Aufstiegsförderung beantragt, die bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen bei den Stadtverwaltungen angesiedelt sind.
„Während die berufliche Anpassungsfortbildung vor allem das Ziel verfolgt, Beschäftigte in ihrem Job fit zu halten, trägt die Aufstiegsfortbildung entscheidend zur Attraktivität unseres Berufsbildungssystems bei“, erklärte Ernst Pfister. Sie führe die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem höherwertigen beruflichen Abschluss und liefere damit qualifizierte Fach- und Führungskräfte.
Finanziert wird das Meister-BAföG gemeinsam vom Bund (78 Prozent) und den Ländern (22 Prozent). Im Jahr 2009 wurden dafür in Baden-Württemberg insgesamt 20,9 Millionen Euro ausgegeben. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wird der Finanzbedarf im Jahr 2010 auf 27,6 Millionen Euro steigen. Davon trägt das Wirtschaftsministerium knapp 6,1 Millionen Euro aus Landesmitteln.