|
Außerdem berechtigt der erfolgreiche Abschluss dieser FOF-Weiterbildung ggfs. zu einem nachfolgenden Hochschulstudium (FH, BA oder Univ.) im bestehenden Fach- und Qualifikationsbereich: "Absolventen von öffentlich-rechtlichen Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgestz oder vergleichbare Weiterbildungsabschlüsse (z.B. FOF), erhalten Zugänge zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, im Fach ihrer beruflichen Fortbildung oder in einem affinen Fach" (Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte 18.11.2008) (siehe auch) |
|
Ausgehend von Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie u.U. für diese Fortbildung Meister-BAFÖG. Anträge und Informationen im Marianum, Ihrem örtlichen Arbeitsamt oder BAFÖG-Amt. Siehe auch: http://www.meister-bafoeg.info/
Weitere Finazierungsmöglichekiten: bitte hier klicken.
weitere Infos finden Sie auch hier