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Neue Ausbildungsordnung für die Fachschule Sozialpädagogik

11.12.2004   

Zum 1.8.2004 hat die Landesregierung im Zuge der Novellierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das zweijährige Berufskolleg Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) erlassen und die entsprechenden Lehrpläne vorgestellt.
Die erste wesentliche Veränderung ist die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife parallel zur Ausbildung. Hierzu muss neben dem für alle Schülerinnen und Schüler obligatorischen Deutsch- und Englischunterricht das Wahlfach Mathematik mit drei Stunden pro Woche belegt werden.  Durch diese Neuerung wird den Schülerinnen und Schülern nach der Ausbildung ein reibungsloser Übergang an die Fachhochschule ermöglicht. Am Marianum wählen ca. 50% der Schülerinnen eines Jahrganges diese Möglichkeit des zusätzlichen Fachhochschulabschlusses.
Darüber hinaus gibt es in der neuen Verordnung viele kleinere Veränderungen . Interessierte finden die gesamte Verordnung unter www.leu.bw.schule.de/bild/FS-Sozialpaed-Neu.pdf


Interessant ist vor allem der Aufbau des neuen Lehrplanes und damit das methodisch-didaktische Grundverständnis der Ausbildung. Dieses orientiert sich, wie auch die Ausbildung im 1-jährigen Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten (1 BKSP), an der sog. Lernfelddidaktik bzw. dem Lernfeldansatz.

In diesem Ansatz geht es primär um die Entwicklung von Handlungskompetenz im beruflichen Alltag. Dem entsprechend wird der Unterricht auch nicht mehr in Fächern erteilt, sondern leitet sich von sog. beruflichen Handlungsfeldern ab. Diese Handlungsfelder spiegeln den beruflichen Alltag wieder, wie zum Beispiel das Handlungsfeld „Förderung von Entwicklung und Bildung" in der neuen Erzieherausbildung.

Der neue Lehrplan sieht dem entsprechend für die Erzieherinnen und Erzieher folgende Handlungsfelder und Fächer vor:

o HF 1 – Entwicklung beruflicher Identität

o HF 2 – Förderung von Entwicklung und Bildung

o HF 3 – Gestaltung von Erziehung und Betreuung

o HF 4 – Unterstützung in bes. Lebenssituationen

o HF 5 – Zusammenarbeit mit Erwachsenen und Institutionen

o HF 6 – Qualitätsmanagement

                    Sozialpädagogische Praxis

o Deutsch

o Religion

o Englisch

o Mathematik (Wahlfach)

Die o.g. Handlungsfelder sind dann im Lehrplan in „Lernfelder" differenziert, die wiederum von den Lehrkräften für das konkrete Unterrichtsgeschehen in so genannte „Lernsituationen" ausgefächert werden müssen.

Damit hat sich auch Lehr- und Lernverständnis verändert. So geht dieser Ansatz von einem aktiv lernenden Schüler aus, der sich selber Lerninhalte erschließt und erarbeitet. Die Lehrperson arrangiert Lernprozesse, macht Auseinandersetzung möglich und begleitet die Lernenden auf ihrem Lernweg. Lernen geschieht bewusst exemplarisch, denn es geht um die Vermittlung von Problemlösungskompetenz.