Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik

1 BKSP

Mit einem mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) muss man zunächst das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik absolvieren, bevor man in die eigentliche Erzieherausbildung (2BKSP oder 3BKSPIT) einsteigen kann.

Lehrplan 1BKSP: Bildungsplan - Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) (bildungsplaene-bw.de)

Zu uns kommen Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlicher Vorbildung. Sie erwarten von uns die Qualifikation zu einem Beruf, der hohe Anforderungen an die einzelne Persönlichkeit stellt, sei es im Kindergarten, im Hort oder in einer Jugendhilfeeinrichtung.

Es kann sich um eine Erstausbildung nach der Schule, nach der Gründung einer Familie oder auch um eine Umschulung aus einem völlig anderen Beruf handeln. Der Altersschwerpunkt liegt zwischen 17 und 19 Jahren.

„Erkenne dich selbst, bevor du andere zu erkennen trachtest.“ Dieser Satz von L. Liegle weist darauf hin, dass die Bereitschaft, Kinder zu lieben, sie anzunehmen, eine zwar unerlässliche, aber dennoch unvollständige Voraussetzung für den Erzieherberuf ist. Das Kind in allen seinen Ausdrucksformen anzunehmen, verstehen zu können, daraus Erziehungsziele abzuleiten und umzusetzen, verlangt eine stabile, belastbare, reife Persönlichkeit genauso wie detailliertes und umfangreiches Fachwissen. Beides sind auch Grundvoraussetzungen zur qualifizierten Ausübung der vielfältigen Anforderungen, wofür hier stellvertretend Elternarbeit, Teamfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Planungskompetenz und Konfliktfähigkeit genannt werden sollen.

Diese Persönlichkeitskompetenzen wie auch Fachkompetenzen sollen also erworben werden in einer Noch-Jugendphase zwischen 17 und 19 Jahren, die ihre eigenen Themen hat. Identitätsfindung, Ablösung vom Elternhaus, Verselbständigung, die Suche nach der eigenen Zukunft in der Erwachsenenwelt nimmt Raum ein, belastet, fordert heraus.

  • Abschluss einer Realschule oder
  • Zeugnis der Fachschulreife oder
  • Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums (G9), Versetzung nach Klasse 10 (G8) oder
  • mit einem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand nach Abschluss der Klasse 10 der Werkrealschule oder
  • mit einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung

1 Jahr Vollzeitschule mit 22-25 Unterrichtsstunden pro Woche, Tagespraktika (jeweils Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag) und Blockpraktika (2 x 2 Wochen).

Nach erfolgreichem Abschluss des 1BKSP ist die Aufnahme in das zweijährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (2 BKSP) möglich.

Dem Anmeldeschein legen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf mit Angaben über Ihren bisherigen Bildungsweg (mit Lichtbild) und eine beglaubigte Abschrift oder Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses bei.

In der Regel werden Sie von uns zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Über den Aufnahmeantrag, die Zulassung zum Aufnahmeverfahren und die endgültige Aufnahme entscheidet die Lehrerkonferenz der Fachschule.

Aufnahmegebühr – EINMALIG

80,00 €

(wird fällig bei Vertragsabschluss – darin enthalten 1 Monatsrate Schulkosten (August); bei nicht Inanspruchnahme des Schulplatzes keine Rückerstattung!)

 

Schulkostenbeitrag pro Schuljahr

600,00 €
zahlbar in 12 Monatsraten zu je 50,00 €

(jeweils vom 1. August bis 31. Juli des laufenden Schuljahres)

 

Für Schulbücher (im Falle des Kaufes) zum Ausbildungsbeginn

ca. 200,00 €

 

Stand: Dezember 2017 (Änderungen vorbehalten)

Eine PDF-Datei der Kosten finden Sie hier.