Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie gem. § 7 KiTag

Fortbildung zur Anerkennung als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

Sie haben eine der in Absatz 2 Nr. 10 beschrieben Vorqualifizierungen, wie Kinderkrankenschwester, Hebamme oder auch Physiotherapeut*in und möchten sich für die Anerkennung als Fachkraft qualifizieren?
Diese Fortbildung vermittelt Ihnen die hierfür notwendigen theoretischen und konzeptionellen Grundlagen. Möglich wird dies durch eine Anpassung im Kindertagesbetreuungsgesetz, mit der das Kultusministerium auf den bestehenden Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen reagiert hat. Die Fortbildung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen nach § 7 Absatz 2 Nr. 10 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG).

 

Die Fortbildung vermittelt u. a. Kompetenzen

  • zur Gestaltung pädagogischer Beziehungen
  • zur Gestaltung von Erziehungs- und Bildungsprozesse
  • zur Initiierung von gruppenpädagogischen Prozessen
  • zur Gestaltung von Übergängen
  • zum Umgang mit rechtlichen, konzeptionellen und organisatorischen Bedingungen pädagogischer Arbeit
  • zur Zusammenarbeit mit Familien
  • zur konstruktiven Zusammenarbeit im Team
  • zur Mitwirkung in der Qualitätsentwicklung

 

Kursinhalte

  • Pädagogische Grundhaltung
  • Grundlagen des Orientierungsplans
  • Pädagogische und psychologische Grundlagen
  • Arbeit mit den Bildungs- und Entwicklungsfeldern auf der Basis entwicklungspsychologischer Grundlagen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Team
  • Beobachtung und Dokumentation kindlicher Lern- und Entwicklungsprozesse
  • Gestaltung von Spielbedingungen 
  • Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen der Qualitätsentwicklung

 

Dauer - Stundenumfang

Insgesamt 200 UE

 

Kurstage und Zeiten

Kursstart: 24.01.2025
Kurszeiten außer in der Blockwochen: freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr
Blockwochen: von 9:00 bis 16:00 Uhr

 

Kosten

1.875,- (Ratenzahlung ist möglich)

 

Aufnahmebedingungen

Die Voraussetzungen für die Aufnahme und die entsprechende Anerkennung des Kurses sind die in Paragraph 7 Abs. 2 genannten Personengruppen:

  1. „Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Krankengymnasten und Krankengymnastinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, Beschäftigungsund Arbeitstherapeuten und Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutinnen, Logopäden und Logopädinnen,
  2. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Hebammen, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger und Haus- und Familienpflegerinnen sowie Dorfhelfer und Dorfhelferinnen,
  3. Fachlehrer und Fachlehrerinnen für musisch-technische Fächer,
  4. Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben“ § 7 Abs. 2 KiTaG

 

Gruppengröße

16 – 22 Personen

 

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussveranstaltung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat. Bei Fehlzeiten von mehr als 20% wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Im Falle von Krankheit müssen Inhalte in Absprache schriftlich nachgearbeitet werden.

 

Dozent*innen

Die Module werden von Dozentinnen und Dozenten der Fachschule für Sozialpädagogik sowie Referentinnen und Referenten aus der sozialpädagogischen Fort- und Weiterbildung geleitet.

 

Anmeldung

Infos unter: +49(0)7533.807-600

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